Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der One Change-Group, Mag.iur. Patrick J. Klabacher, MIM (im Folgenden „One Change-Group“) und ihren Auftraggebern über Beratungs‑, Analyse‑, Strategie‑, Vertriebs‑, Umsetzungs‑, Vortrags‑, Seminar‑ und Workshopleistungen, insbesondere in den Bereichen Management, Vertrieb, Markteintritt, Organisationsentwicklung, Kommunikation, Konfliktmanagement, Personal Branding sowie Social-Media-Strategie und ‑Betreuung.

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn One Change-Group deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. One Change-Group erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Entwicklung und Umsetzung von Markteintritts‑, Vertriebs‑ und Go‑to‑Market‑Strategien, insbesondere im Gesundheits‑ und Dienstleistungssektor,
  • strukturierte Markt‑, Umfeld‑ und Wettbewerbsanalysen,
  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Ansprache von Fachkreisen (z.B. niedergelassene Ärzt:innen, Gruppenpraxen, Krankenhäuser) im Rahmen der jeweiligen berufs‑ und arzneimittelrechtlichen Vorgaben,
  • Aufbau und Begleitung von Pilotkunden und Referenzkunden,
  • Management‑, Leadership‑, Kommunikations- und Organisationsentwicklungsberatung,
  • Konzeption, Aufbau und Betreuung von Social-Media-Präsenzen (insbesondere LinkedIn und Instagram), inklusive Content-Planung, Content-Steuerung und Community Management,
  • Durchführung von Workshops, Seminaren, Coachings und Schulungen für Führungskräfte, Teams und Vertriebseinheiten.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, schuldet One Change-Group keinen bestimmten wirtschaftlichen, vertrieblichen oder rechtlichen Erfolg.

2.3. Von One Change-Group erstellte Analysen, Konzepte, Reports, Marktstudien und Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und Daten sowie auf theoretischen Recherchen und öffentlich zugänglichen Quellen und dienen ausschließlich der allgemeinen Information und der Entscheidungsunterstützung des Auftraggebers.

2.4. Die Umsetzung von Empfehlungen, Strategien und Maßnahmen erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers. One Change-Group trifft keine Verantwortung für Entscheidungen des Auftraggebers oder deren Umsetzung.

  1. Keine Rechts‑, Steuer‑ oder sonstige Fachberatung

3.1. One Change-Group erbringt keine Rechtsberatung, keine Vertretung vor Gerichten oder Behörden, keine steuerliche Beratung und keine wirtschaftsprüferische Beratung.

3.2. Sämtliche Inhalte (inklusive Marktanalysen, Reports, Präsentationen, Unterlagen, Social-Media-Inhalte, Positionspapiere) ersetzen nicht die individuelle Beratung durch Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder sonstige zur Beratung befugte Berufsgruppen.

3.3. Der Auftraggeber ist für die rechtliche, steuerliche und regulatorische Prüfung der Empfehlungen und Inhalte sowie für die Einhaltung aller berufs‑, arzneimittel‑, werbe‑ und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben selbst verantwortlich.

  1. Charakter von Analysen, Marktstudien und Reports (Disclaimer)

4.1. Informationen, Daten und Einschätzungen in Analysen, Markt‑ und Umfeldstudien, Reports und Präsentationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie sind als modellhafte und theoretische Aussagen zu verstehen, die in der Regel auf Sekundärrecherchen und den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen basieren. Primärerhebungen (z.B. Befragungen, Interviews, empirische Studien) erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4.2. One Change-Group übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Einschätzungen. Erfolgsgarantien für Investitionen, Geschäftsentscheidungen, Vertriebsmaßnahmen oder sonstige Handlungen des Auftraggebers werden nicht abgegeben.

4.3. Werden bestimmte Geschäfts‑, Organisations‑ oder Vertriebsmodelle (z.B. „Best‑Practice“-Beispiele, Referenzfälle) als Referenz herangezogen, so erfolgt dies rein modellhaft; abweichende Rahmenbedingungen können zu völlig anderen Ergebnissen führen.

  1. Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet – ausgenommen von Personenschäden – im Höchstmaß des bestellten Auftragswertes und nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

5.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Verzugsschäden sowie Schäden aus nicht erzielten Einsparungen oder Erfolg ist ausgeschlossen.

5.3. Die Verantwortung für die rechtliche, medizinische, regulatorische und wirtschaftliche Umsetzung von Empfehlungen sowie für die finale Verwendung sämtlicher Inhalte liegt bei der Auftraggeberin.

5.4. Dem Auftragnehmer trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen.

5.5. Die Gewährleistungsfrist wird auf 2 Monate begrenzt.

  1. Verjährung

6.1. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen One Change-Group verjähren – sofern gesetzlich zulässig – binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen drei Jahren ab dem den Schaden begründenden Ereignis.

6.2. Für Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. Externe Links, Unterlagen und Datenschutz-Hinweise

7.1. Berichte, Präsentationen, Social-Media-Inhalte oder sonstige Unterlagen von One Change-Group können Verweise (Hyperlinks) zu externen Websites Dritter enthalten. One Change-Group hat auf deren Inhalte und Datenschutzbestimmungen keinen Einfluss und übernimmt dafür keinerlei Verantwortung. Für Inhalte und Datenschutzpraktiken der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

7.2. Diese Haftungsbeschränkung entspricht § 17 E-Commerce-Gesetz (ECG); bei erstmaliger Verlinkung werden die betreffenden Seiten auf erkennbare Rechtsverstöße überprüft. Eine permanente Überprüfung ist ohne konkreten Anlass nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden Links unverzüglich entfernt.

7.3. Datenschutzrechtliche Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere im Rahmen von Social-Media-Aktivitäten, werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1. Bereitstellungspflicht
Der Auftraggeber stellt One Change-Group sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge (z.B. zu Social-Media-Konten, Bildmaterial, Logos, Produktinformationen) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

8.2. Fristen für Mitwirkungshandlungen
Konkrete Mitwirkungshandlungen — insbesondere die Übermittlung von Unterlagen, die Erteilung von Inhaltsfreigaben sowie die Beantwortung von Rückfragen von One Change-Group — sind vom Auftraggeber binnen fünf (5) Werktagenab Anforderung zu erbringen, sofern im jeweiligen Einzelauftrag oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung keine abweichende Frist festgelegt ist.

8.3. Freigaben für Veröffentlichungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Einhaltung berufsrechtlicher, lauterkeitsrechtlicher, arzneimittelrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben relevanten internen Richtlinien und Vorgaben offenzulegen. Von One Change-Group zur Freigabe vorgelegte Inhalte (z.B. Social-Media-Beiträge, Präsentationen, Kommunikationsmaterialien) sind vom Auftraggeber binnen drei (3) Werktagen ab Vorlage schriftlich freizugeben oder mit konkreten Änderungswünschen zurückzuübermitteln. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine begründete Ablehnung, gilt der Inhalt als freigegeben.

8.4. Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und frei von Rechten Dritter sind. One Change-Group darf diese Informationen als zutreffend zugrunde legen und trägt für auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhende Fehler keine Haftung.

8.5. Konsequenzen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
Verletzt der Auftraggeber eine der vorstehenden Mitwirkungspflichten oder hält er die vereinbarten Fristen nicht ein, gilt Folgendes:

  • Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von bis zu fünf (5) Werktagen; One Change-Group gerät durch diese Verzögerung nicht in Verzug.
  • Retainer-Zahlungen bleiben in voller Höhe fällig, soweit One Change-Group die vereinbarte Leistungskapazität bereitgehalten hat und die Verzögerung nicht auf einem von One Change-Group zu vertretenden Umstand beruht. Eine Anpassung des Retainers setzt eine vorab schriftlich vereinbarte Regelung voraus.
  • Mehraufwand, der One Change-Group durch Verzögerungen, Nacharbeiten oder wiederholte Abstimmungsrunden aufgrund fehlerhafter oder verspätet übermittelter Unterlagen entsteht, ist nach dem vereinbarten Stundensatz von 320,00 netto gesondert zu vergüten.
  • One Change-Group ist berechtigt, bei einer Verzögerung von mehr als zehn (10) Werktagen die laufende Leistungserbringung schriftlich auszusetzen, bis die erforderliche Mitwirkung vollständig erbracht ist. Eine solche Aussetzung begründet keinen Rücktritts- oder Schadenersatzanspruch des Auftraggebers.

8.6. Eskalation bei andauernder Verletzung
Dauert eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nach schriftlicher Mahnung durch One Change-Group länger als zwanzig (20) Werktage an, gilt dies als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß den Kündigungsbestimmungen dieses Vertrages. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sowie der laufende Retainer des betreffenden Monats sind vollständig zu vergüten.

  1. Honorar, Stundensatz, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

9.1. Das Honorar von One Change-Group ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Honorarvereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verrechnet One Change-Group Leistungen nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von € 320,00 netto bzw. vereinbarten Tagessätzen zuzüglich Umsatzsteuer und angefallener Spesen.

9.2. Pauschalhonorare, Retainer, Erfolgsprämien oder sonstige variable Vergütungskomponenten werden jeweils gesondert vereinbart; mangels abweichender Regelung gelten für Fälligkeit und Zahlungsbedingungen die nachstehenden Bestimmungen sinngemäß.

9.3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.4. Bei Zahlungsverzug ist One Change-Group berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen und laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge auszusetzen.

9.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von One Change-Group ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

10.1. Sämtliche von One Change-Group erstellten Unterlagen, Inhalte und Arbeitsergebnisse (insbesondere Analysen, Konzepte, Präsentationen, Social-Media-Postings, Text‑ und Bildkonzepte, Schulungsunterlagen, Reports, Strategiepapiere, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt.[1]

10.2. Der Auftraggeber erhält – soweit nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne und vertraglich vereinbarte betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung über den Vertragszweck hinaus oder sonstige Nutzung in erweiterten Kontexten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von One Change-Group.

10.3. One Change-Group ist berechtigt, anonymisierte Referenzen (Branche, Art des Projekts, grober Leistungsumfang) zu Marketing‑ und Präsentationszwecken zu verwenden, sofern dem Auftraggeber hierdurch keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden.

10.4. Vom Auftraggeber beigestellte Logos, Marken, Fotos, Grafiken und Inhalte dürfen von One Change-Group ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet werden.

  1. Kein Exklusivitätsversprechen, kein Erfolgsgarant

11.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erhaltet der Auftragnehmer kein exklusives Vertriebsmandat und die Auftraggeberin ist berechtigt, parallel weitere Berater, Agenturen oder Vertriebspartner einzusetzen.

11.2. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, keine bestimmte Anzahl von Bestellungen und keine bestimmte Anzahl dauerhaft aktiver Praxen; die Erfolgsprämie stellt eine zusätzliche variable Vergütung dar, aber keine Erfolgsgarantie.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen One Change-Group und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

12.2. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von One Change-Group vereinbart. Für Verbraucher im Sinn des KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  1. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich zulässig am nächsten kommt.

13.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und diesen AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor.